WALDBRANDGEFAHR!!

Wegen der großen Trockenheit besteht höchste Waldbrandgefahr. Die Bezirkshauptmannschaft Reutte hat mit sofortiger Wirkung eine Verordnung erlassen, die das entzünden von Feuern, das Rauchen und das entzünden von Feuerwerkskörpern in gefährdeten Bereichen und in den Nahbereichen von Wäldern untersagt.

Die entsprechende Verordnung finden sie auf der Seite ganz unten als pdf-Datei.

 

Verordnung Waldbrandgefahr Seite_1.JPG

 

Verordnung Waldbrandgefahr Seite_2.JPG

 

Verordnung Bezirkshauptmannschaft Reutte (205 KB) - .PDF

29.12.2015 13:22