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Wegen der großen Trockenheit besteht höchste Waldbrandgefahr. Die Bezirkshauptmannschaft Reutte hat mit sofortiger Wirkung eine Verordnung erlassen, die das entzünden von Feuern, das Rauchen und das entzünden von Feuerwerkskörpern in gefährdeten Bereichen und in den Nahbereichen von Wäldern untersagt.
Die entsprechende Verordnung finden sie auf der Seite ganz unten als pdf-Datei.
Verordnung Bezirkshauptmannschaft Reutte (205 KB) - .PDF
29.12.2015 13:22